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Kampfhundeverordnung: Fehlende Bereitschaft der Behörden zur Sachverhaltsaufklärung ein häufigeres Problem in der Praxis
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Das Problem ist jedoch, dass die Behörden in beiden Fällen sich nicht wirklich bemüht haben, den Sachverhalt aufzuklären. Oft steht bei den sog. "Vorfällen" eben nur "Aussage gegen Aussage". Wenn sich eine Be- hörde für den Erlass einer Verfügung oder eines Bußgeldbescheides entschließt, dann muss sie jedoch begründen, warum sie der Aussage des einzigen Zeugen und des einzigen (vermeintlichen) "Opfers" Glauben schenkt. Unerfindlich ist auch, dass die Behörden noch nicht einmal in Erwägung ziehen, dass die Aussa- gen der jeweilgen Zeugen und teilweise Anzeigenerstatter schon deshalb kom-plett unglaubhaft und die Zeugen unglaubwürdig sein könnten, weil zwischen den Zeugen und den Hundehaltern schon seit längerem ein zerrüttetes nachbar- schaftliches Verhältnis besteht"
Betroffenen Hundehaltern wird empfohlen, entsprechende behördliche Verfügun- gen und/oder Bußgeldbescheide fristgemäß anzufechten und eine rechtliche Überprüfung vornehmen zu lassen.
Heidelberg, den 04.11.2022
Dr. Uwe Lipinski
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 03.11.2022 von Dr. Lipinski
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