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Hamburgisches Verfassungsgericht verkündet Urteil

Am 14.12.2011 um 10.30 Uhr wird das Hamburgische Verfassungsgericht in der Verfassungsstreitsache
HVerfG 3/2010 sein Urteil verkünden. Drei von Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertretene Hamburger Bürger hatten den Volksentscheid angefochten.

Hauptangriffspunkte sind Verstöße gegen den Grundsatz der Stimmrechtsgleichheit, gegen das sog. Finanztabu und massive Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot im Vorfeld der Volksabstimmung, ferner auch gegen das Koppelungsverbot. Eine ausführliche Zusammenfassung finden Sie unter

http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3192532/pressemeldung-2011-12-12.html

Das Urteil wird im im Saal 201 (Plenarsaal) des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, Hamburg verkündet werden. Die Urteilsverkündung ist
öffentlich.

Einige aktuelle Links zu dieser Thematik finden Sie auch unter

http://aktuell.meinestadt.de/hamburg/2011/12/12/verfassungsgericht-urteilt-ueber-volksentscheid-zur-schulreform/,

http://www.abendblatt.de/hamburg/article2124789/Verfassungsgericht-urteilt-ueber-Volksentscheid-zur-Schulreform.html,

http://nachrichten.t-online.de/verfassungsgericht-urteilt-ueber-volksentscheid-zur-schulreform/id_52322658/index?news

Rechtsanwalt Dr. Lipinski wird Medienvertretern nach der Urteilsverkündung für Fragen zur Verfügung stehen.



Eingestellt am 13.12.2011 von Dr. Lipinski
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