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Großer Erfolg für die Stadt Weinsberg und alle Weins- berger Bürger - Bürgermeisterwahl auch durch den Verwaltungsgerichtshof für ungültig erklärt - Bestätigung des Ergebnisses des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom August 2021

Die gestrige mündliche Verhandlung vor dem 1. Senat des Verwaltungsgerichts- hofs hatte es bereits klar angedeutet, dass die im ganzen drei Berufungen des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Weinsberg und des (derzeit kommissari- schen) Bürgermeisters Thoma keine Aussicht auf Erfolg haben würden. Die 3 Verwaltungsgerichtshofrichter unter Vorsitz des Präsidenten Volker Ellenberger stellten im Wesentlichen kritische Fragen nur an die im ganzen 4 Gegenanwälte, die das Land Baden-Württemberg, die Stadt Weinsberg und den (derzeitigen kommissarischen) Amtsinhabers Bürgermeister Stefan Thoma vertraten. Wohl vor allem zu deren Überraschung deuteten die drei Richter gegen Ende der mündlichen Verhandlung sogar noch an, dass sie, insoweit anders als das Ver- waltungsgericht Stuttgart, auch noch einen dritten Wahlfehler als einschlägig erachteten, nämlich die Veröffentlichung einer Unterstützungsanzeige im Amts- blatt der Gemeinde Weinsberg durch diverse Einzelpersonen.

Gemäß telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle des Ersten Senats gegenüber Rechtsanwalt Dr. Lipinski um 10:00 Uhr wurden alle drei Berufungen zurückge- wiesen, die Kosten den drei anderen Beteiligten wurden zu je einem Drittel diesen auferlegt und die Revision wurde nicht zugelassen.

Es handelt sich in Summe um einen großen Erfolg für den Kläger Lutz Ronne- burg und natürlich auch um einen großen Erfolg für alle Weinsberger Bürger, die faire und rechtsstaatliche Wahlen wünschen.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Alle drei Berufungsführer sind aufgefordert, nicht noch mehr Steuergeld und Zeit für aussichtslose Prozesse zu vergeuden und daher auf eine (evident juristisch aussichtslose) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bun- desverwaltungsgericht in Leipzig zu verzichten. Die zentrale Vorschrift des hie- sigen Verfahrens, der § 32 KomWG, betrifft ohnehin eine sog. nichtrevisible Norm des Landesrechts. (Noch-)Amtsinhaber Thoma sollte zudem fairerweise ab sofort keine Entscheidungen mehr treffen, ausgenommen allenfalls unaufschiebbare Eilentscheidungen. Auch der Gemeinderat sollte seinen politischen Einfluss gel-tend machen, damit alle Beteiligten auf eine aussichtslose Nichtzulassungsbe- schwerde auf Steuerzahlerkosten schnellstmöglichst und öffentlich verzichten.“

Herrn Dr. Lipinskis Mandant Lutz Ronneburg appelliert an alle Beteiligten, einer umgehenden Neuwahl keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen und der Stadt Weinsberg sehr zeitnah eine demokratische und wahlfehlerfreie Bürger-meisterneuwahl zu ermöglichen.

Mittlerweile liegt auch eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof vor, die unter https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/11118389/?LISTPAGE=11047691 abgerufen werden kann. Die schriftlichen Urteilsgründe werden im Februar 2023 vorliegen.

Es handelt sich in Summe um einen großen Erfolg für den Kläger Lutz Ronne- burg und natürlich auch um einen großen Erfolg für alle Weinsberger Bürger, die faire und rechtsstaatliche Wahlen wünschen.

Heidelberg, den 25.01.2023

Dr. Uwe Lipinski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 25.01.2023 von Dr. Lipinski
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