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Großer Erfolg für Corona-Maßnahmenkritiker Hans Tolzin – OLG Stuttgart hält die Bußgeldbewehrung der Mas- kenpflicht gemäß Corona-Verordnung vom Mai 2020 für verfassungswidrig – und darüber hinaus sogar fast alle der sog. Maßnahmen vor 19.11.2020
Die heutige Pressemitteilung ist als PDF beigefügt.
Für etwaige Rückfragen steht Rechtsanwalt Dr. Lipinski gerne zur Verfügung.
Heidelberg, den 04.05.2023
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipiski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
UL7645.pdf (741,29 kb)
Eingestellt am 04.05.2023 von Dr. Lipinski
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