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Erneut klarer Erfolg für Lutz Ronneburg - dieses Mal beim Bundesverwaltungsgericht. Revisionsnicht-zulassungsbeschwerde von (Noch-)Bürgermeister Thoma abgeschmettert

Zur Anfechtung der Weinsberger Bürgermeisterwahl:

Der Mandant von Herrn Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski, Herr Lutz Ronneburg, hat einen erneuten juristischen Erfolg erzielt. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun mit Beschluss vom 10.08.2023, Az. 8 B 24.23, eine völlig haltlose, offensichtlich nur pro forma eingelegte Revisionsnichtzulassungsbeschwerde des noch formal amtierenden Bürgermeisters Stefan Thoma sehr deutlich abgewie-sen. Damit steht fest, dass in Weinsberg zeitnah erneut gewählt werden muss. Bis heute hat bislang lediglich die Heilbronner Stimme über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts berichtet.

Vgl.

https://www.stimme.de/regional/landkreis-heilbronn/nachrichten/ost/wahl-weinsberg-bundesverwaltungsgericht-weist-beschwerde-ab-thoma-ronneburg-buergermeisterwahl-bundesverwaltungsgericht-art-4836566

(Noch-)Bürgermeister Stefan Thoma hat nun drei gerichtliche Niederlagen am Stück erhalten, jede einzelne noch verdienter als die jeweils anderen! Man kann und muss allein schon deshalb das juristisch Erreichte mit einer deutlicher Be-rechti-gung als „historisch“ einstufen. Dass Bürgermeister- oder Gemeinderats-wahlen durch den VGH Mannheim oder zuvor durch Verwaltungsgerichte für un-gültig erklärt werden, kam zwar in der Vergangenheit bereits hin- und wieder vor. Aber dass die Notwendigkeit der Wahlwiederholung gleich durch drei Instanzen bestätigt wird und dass nun sogar gleich drei Wahlfehler bestätigt wurden, dürfte in dieser Kombination sehr wahrscheinlich seit Gründung des Landes Baden-Württemberg jedenfalls sicherlich nicht schon sehr oft vorgekommen sein. Rechtsanwalt Dr. Lipinski und dessen Mitarbeiter gratulieren ihrem Mandanten und Kläger daher sehr!

Es gilt nun vieles aufzuklären, insbesondere, wer ist verantwortlich oder auch nur mitverantwortlich für die drei Wahlfehler. Ferner: Es sollte auch geprüft werden, wie die Gegenseite(n) die Prozesse finanziert haben, insbesondere, ob ggf. diese Kosten der Steuerzahler ganz oder teilweise bezahlt hat. Sehr seltsam mutet es an, dass der nunmehr nur noch Bürgermeister auf Abruf Stefan Thoma in dem o.g. Bericht der Heilbronner Stimme nunmehr offen einräumt, dass von Anfang an klar gewesen sei, dass seine Erfolgsaussichten gering gewesen seien. Minde-stens genauso befremdlich ist es, dass Noch-Bürger-meister Thoma keinerlei politische Verantwortung für die Wahlfehler zu übernehmen bereit ist.

Heidelberg, den 01.09.2023

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 01.09.2023 von Dr. Lipinski
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