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Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt a. M.: "Deutsche Bauunion AG" mit Sitz in Frankfurt a. M. zur Rückzahlung eines fünfstelligen Betrages verurteil

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 26.06.2023 die "Deutsche Bauunion AG" zur Rückzahlung eines fünfstelligen Honorarbetrages verurteilt.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Der Fall belegt einmal mehr, dass es sich lohnen kann, intensiv für Verbraucherrechte zu kämpfen. Weitere Opfer der Deutschen Bauunion AG, insbesondere solche, die nicht ansatzweise fachlich geeignete Architekten vermittelt bekommen haben, sollten schnellstmöglich Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen und ggf. außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen. Es ist äußerst naheliegend, davon auszugehen, dass auch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. als Berufungsgericht, dessen Anrufung im Falle einer nun für die Deutsche Bauunion AG eingetretenen Niederlage in der mündlichen Verhandlung zumindest angedeutet worden war die erstinstanzliche Entscheidung bestätigen wird.

Sobald das Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. rechtskräftig sein wird, wird dies auf der hiesigen Internetseite der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.

Heidelberg, den 15.07.2023

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 14.07.2023 von Dr. Lipinski
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