<< Erfolg vor dem Verwaltungsgericht... Kontraindikation anerkennen |
Erfolg für Rechtsanwalt Dr. Lipinski gegenüber dem Gesundheitsamt Bayreuth - Impfgeschädigtes Kind wird künftig in Ruhe gelassen
Im Verfahren Az. B 7 S 24.1234 vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth (mittlerweile veröffentlicht unter
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-42782?hl=true und
https://openjur.de/u/2514047.html) konnte das Hauptsacheverfahren mittlerweile für erledigt erklärt werden. Die Parteien haben sich insoweit auf eine Kostenaufhebung verständigt. Bis zuletzt drohte das Gesundheitsamt mit Maßnahmen nach § 20 XII BIfSG zu Lasten des bereits zuvor durch eine andere Impfung geschädigten Kindes. Nach dieser Vorschrift kann das Gesundheitsamt, wenn es die (fortbestehende) Richtigkeit einer Impfunfähigkeitsbescheinigung anzweifelt, eine ärztliche Untersuchung anordnen.Das Bayreuther Gesundheitsamt hat mit Schreiben vom 16.04.2025 gegenüber Rechtsanwalt Dr. Lipinski nunmehr jedoch schriftlich zugesichert, dass es "(...) zur Vermeidung von weiteren Belastungen von (....) und ihren Eltern (...)" hierauf nunmehr verzichten wird. Das Kind kann nun endlich ganz normal die vorschulische Betreuungseinrichtung besuchen und muss nicht mehr befürchten, durch das Gesundheitsamt beeinträchtigt zu werden.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Ein extremst seltener, aber natürlich sehr erfreulicher Ausnahmefall, in dem ein Verwaltungsgericht ein Kontraindikationsattest höchst ausnahmsweise akzeptiert hat!"
So erfreulich dieses Ergebnis für die betroffene Familie unbestritten ist, so sehr ist der juristische und politische Kampf gegen das sog. "Masernschutzgesetz" weiterhin das zentrale Thema für alle impfrealistischen Schüler, Eltern, Lehrer, Erzieher etc., die durch das Gesetz massivst in ihren Freiheiten eingeschränkt werden. Dieser Kampf dauert nunmehr bereits fünf Jahre, ohne dass das Bundesverfassungsgericht, der Straßburger Gerichtshof oder der Europäische Gerichtshof oder auch nur ein deutsches Fachgericht die entscheidenden medizinischen, statistischen sowie verfassungsrechtlichen Fragen auch nur gestellt bzw. die offiziellen Antworten der Regierung auf diese auch nur ansatzweise geprüft hätte. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Der juristische Kampf gegen das sog. "Masernschutzgesetz" geht weiter. Jeder ist und bleibt aufgerufen, durch Spenden, durch Anstrengung weiterer gerichtlicher Verfahren (mit Beweisanträgen zu den entscheidenden Fragen), ggf. auch durch politisches Engagement u.v.a.m. diesen Kampf zu unterstützen."
Heidelberg, den 07.05.2025
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 07.05.2025 von Dr. Lipinski
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