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Corona-Maßnahmenkritiker Tolzin vor einem Erfolg beim Oberlandesgericht Stuttgart - Hoffnung für viele Opfer verfassungswidriger Bußgeldbescheide wegen Inan- spruchnahme des Grundrechts auf freies, selbstbe- stimmtes Atmen (sog. "Maskenverweigerer")

In einer E-Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat das OLG Stuttgart die von Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seinen Mandanten Hans Tolzin vertretene Rechtsauffassung in zwei zentralen Punkten im Rahmen einer vorläufigen Rechtsauffassung bestätigt. Der Vorsitzende des Bußgeldsenats bekräftigte die bisherige Auffassung seines Senats, wonach im fraglichen Tatzeitraum (hier: Mai 2020) keine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage für die Anordnung landesweiter Pauschalverbote bzw. Pauschalgebote bestanden hatte. Noch bedeutender ist jedoch, dass die Rechtsauffasung geteilt wurde, dass das Zitiergebot nicht eingehalten gewesen war! Denn der letztgenannte Punkt würde für alle Bußgeldbescheide gelten, die gegen sog."Maskenverweigerer"(wohl genauer: Masken-Realisten,die den Sinn der nunmehr seit knapp 2 Jahren geltenden Maskenpflicht zu Recht in Zweifel ziehen) bis zum 18.11.2021 ergangen sind. Denn erst mit Wirkung zum 19.11.2020 hat der Bundestag diesen Verfassungsverstoß geheilt (sofern man der Auffassung ist, dass das sog. Dritte Pandemiegesetz nicht seinerseits an vielen formellen und materiellen Mängeln leidet) Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Nach dieser vorläufigen Rechtsauffassung gehen wir davon aus, dass das OLG Stuttgart der beantragten Zulassung der Rechtsbeschwerde sicher stattgeben wird. Die Entscheidung ist ein konkreter Hoffnungsschimmer für eine Vielzahl anderer Bußgeldfälle".

Heidelberg, den 08.01.2022

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 07.01.2022 von Dr. Lipinski
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