<< Stellenanzeige | Landesverfassungsbeschwerde und... andtagswahlgesetz eingereicht >> |
Bundesverfassungsgericht gewährt Prozesskostenhilfe für einen dank des neuen „Bestellerprinzips“ finanziell schwer geschädigten Makler - Stellungnahmen der Ver- bände und von Behörden zur Verfassungsbeschwerde gegen das „Bestellerprinzip“ eingegangen
Ferner hat das Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 05.11.2015 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski als Verfahrensbevollmächtigtem je eine Abschrift der Stellungnahmen des BVFI, des IVD, des Deutschen Mieterbundes, des Vereins Haus & Grund, des Bundesjustizministeriums, der Bundesrechtsanwaltskammer und des nordrhein-westfälischen Justizministeriums zukommen lassen. Rechts- anwalt Dr. Lipinski: „Die Mehrzahl der Stellungnahmen teilt die Auffassung, dass erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Von diesen Stellungnah- men suchen einige jedoch ihren „letzten Rettungsanker“ in einer verfassungs- konformen Auslegung, wonach der Sinn und Zweck der gesetzlichen Neurege- lung angeblich im Falle mehrerer Aufträge von Mietinteressenten es ausschließe, dass Mietobjekte im provisionsrechtlichen Sinne „verbrannt“ würden.“
Die von einigen Stellungnahmen befürwortete verfassungskonforme Auslegung ist nach Auffassung der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall jedoch ausgeschlos- sen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Wenn Wortlaut und Entstehungsgeschichte eines Gesetzes, wie vorliegend, klar und eindeutig sind, dann scheidet eine ver- fassungskonforme Auslegung aus. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für eine verfassungskonforme Auslegung sind vorliegend nicht erfüllt. Die nun- mehr teilweise postulierte verfassungskonforme Auslegung belegt allenfalls das schlechte Gewissen diverser Kreise. Zu dieser Thematik hatten die Beschwerde- führer zudem bereits vor Eingang der Stellungnahmen ausdrücklich vorgetragen.“
Für die von Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertretenen Beschwerdeführer wurde vor we- nigen Tagen nochmals auf die eingegangenen Stellungnahmen erwidert. Die Be- schwerdeführer und der IVD und hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht im Januar 2016 zumindest darüber entscheiden wird, ob eine mündliche Verhandlung stattfinden oder ob die Sache im schriftlichen Verfahren entscheiden werden wird.
Journalistinnen und Journalisten steht Rechtsanwalt Dr. Lipinski bis zum 23.12.2015 für etwaige Rückfragen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Heidelberg, den 22.12.2015
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 22.12.2015 von Dr. Lipinski
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.