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Bundestagswahl am 23.02.2025 unter verfassungsrechtlichen Aspekten im höchsten Maße angreifbar - Vielzahl an Verfassungsverstößen werden das Wahlergebnis vermutlich verfälschen - Auch die Bürgerschaftswahl in Hamburg betroffen
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Bereits eine erste Prüfung hat sehr zahlreiche verfassungsrechtliche Bedenken ergeben. Ob es die Thematik der Briefwahl für Auslandsdeutsche ist, ob es nicht wenige verfassungswidrige Normen sind, die das Bundesverfassungsgericht noch nicht hat prüfen können, ob es die Wahlkreiseinteilung ist, ob es in Teilen bedenkliche Kriterien für die Einladungspraxis in die sog. "Wahlarenen" ist - die Liste der sehr wahrscheinlichen Verfassungsverstöße
ist sehr lang! Ganz besonders befremdlich ist es, dass eine wichtige Norm des Bundeswahlrechts inhaltlich identisch ist mit zwei früheren Landeswahlrechtsnormen zweier Bundesländer, die die dortigen Verfassungsgerichte, zu Recht, als verfassungswidrig eingestuft haben. Es ist völig unverständlich, dass insoweit keine Anpassung des Bundestagswahlrechts erfolgt ist."
Rechtsanwalt Dr. Lipinski hält es daher durchaus für naheliegend, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde in 1 bis 2 Jahren erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik eine Neuwahl im gesamten Bundesgebiet anordnen wird - zumindest dann, wenn eine entsprechend fundierte Wahlanfechtung erfolgen sollte. Aus den genannten Gründen ist es sehr wahrscheinlich, dass es mehr Wahleinsprüche als üblich und im Anschluss an deren Zurückweisung durch den Deutschen Bundestag auch mehr Wahlprüfungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht als üblich geben wird.
Für die nächste Woche stattfindende Bürgerschaftswahl in Hamburg gilt das Vorgenannte zumindest teilweise entsprechend.
Heidelberg, den 22.02.2025
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 22.02.2025 von Dr. Lipinski
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