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Bürgerbegehren aktuell: Rechtsanwalt Dr. Lipinski kritisiert uneinheitliche Praxis vor allem im Freistaat Bayern

Am Beispiel des am 29.06.2025 stattfindenden Bürgerentscheids in Erlangen, dem ein doppelseitiges, unter
https://gl-erlangen.de/wp-content/uploads/2023/08/BuergerbegehrenUnterschriftenliste.pdf

abrufbares Bürgerbegehren zugrunde lag, erläutert Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Es ist bestenfalls völlig unverständlich, wie ein solches Bürgerbegehren rechtlich zugelassen werden konnte. Die juristischen Voraussetzungen gemäß bayerischer Gemeindeordnung und sogar gemäß der eigenen Bürgerbegehrenssatzung scheinen in Erlangen völlig unbekannt zu sein! Jetzt, nachdem das Bürgerbegehren offenbar zugelassen worden ist und am 29.06.2025 ein rechtswidriger Bürgerentscheid stattfinden wird, bleibt betroffenen Personen vermutlich in erster Linie nur noch eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht übrig. Sollte durch das Ergebnis jedoch in eine Rechtsposition eines Bürgers oder ggf. des betreffenden Klinikums eingegriffen werden, wäre aber ausnahmsweise auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich."

Rechtsanwalt Dr. Lipinski bemängelt zugleich auch die uneinheitliche Praxis bei der Zulassung bzw. der Nichtzulassung von Bürgerbegehren durch die kommunalen Vertretungskörperschaften. Er führt weiter aus: "Es ist augenscheinlich, dass ein solch rechtlich mangelhaftes Bürgerbegehren in vielen anderen bayerischen Kommunen, völlig zu Recht, nie juristisch zugelassen worden wäre."

Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team bedanken sich für die vielfältigen Rückmeldungen auf die Newsmeldung vom 11.06.2025 (abrufbar unter
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Buergerbegehren_aeusserst_haeufig_rechtswidrig ) und die entsprechenden Hinweise auf weitere, mutmaßlich rechtswidrige Bürgerbegehren. Gleichzeitig bittet die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski aber um Verständnis, dass wir keine Auskunft erteilen können, ob Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team bereits beauftragt worden sind, das Bürgerbegehren in Erlangen, Nürnberg, Wiesbaden oder Köln oder andernorts zu prüfen. Grundsätzlich gilt: Meistens erteilen Gemeinden bzw. die entsprechenden Rechtsämter den Auftrag, die Frage der rechtlichen Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu prüfen. Darüber hinaus kann sich jedoch grundsätzlich auch jeder Bürger z.B. bei der Kommunalaufsicht beschweren, wenn aus seiner Sicht ein rechtswidriges Bürgerbegehren vom Stadt- oder Gemeinderat, aus welchen Gründen auch immer, zugelassen worden ist. Im Rahmen einer solchen Beschwerde an die Kommunalaufsicht sollte dann aber rechtlich sehr fundiert vorgetragen werden. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Nur mitzuteilen, dass man die Zulassung des Bürgerbegehrens durch den Stadt- oder Gemeinderat für rechtswidrig hält, reicht natürlich nicht aus."

Rechtsanwalt Dr. Lipinski appelliert nochmals an Bürgerinitiativen, Stadt- und Gemeinderäte, an einzelne Fraktionen der Kommunalparlamente sowie auch an die Kommunalaufsichtsbehörden, die rechtliche Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens so früh wie möglich und auch juristisch gründlich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Die sehr uneinheitliche Prüfpraxis bzw. der Intensität der juristischen Prüfung ist nicht nur bei Bürgerbegehren in Bayern ein Problem, sondern bundesweit.

Heidelberg, den 21.06.2025

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 21.06.2025 von Dr. Lipinski
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