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Bürgerbegehren häufig rechtswidrig
Die nachfolgenden Links und das dieser Pressemitteilung beigefügte PDF schildern den aktuellen Fall aus dem bayerischen Vöhringen.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski musste als beauftragter Gutachter das Bürgerbegehren als rechtswidrig einstufen. Die große Mehrheit des Vöhringer Stadtrats schloss sich dieser rechtlichen Bewertung an, die zudem auch von der Kommunalaufsichtsbehörde geteilt worden ist.
Bei dieser Gelegenheit haben Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team viele aktuelle Bürgerbegehren in mehreren Bundesländern rechtlich vorgeprüft. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Es ist erstaunlich, dass auch bei diesen ca. 10 aktuellen Bürgerbegehren, die wir uns als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei juristisch angesehen haben, die Rechtswidrigkeit evident ist. Dies lässt sich nur damit erklären, dass die Initiatoren zuvor keinerlei nennenswerte juristische Beratung in Anspruch genommen haben. Wir rechnen daher damit, dass die kommunalen Gremien in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt diese Bürgerbegehren für rechtswidrig erklären lassen müssen."
Die Voraussetzungen für rechtskonforme Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind sehr hoch. Das "einfache Bürgerbegehren", das man in einer Stunde und mit zwei oder drei "Google-Suchen" rechtskonform erstellen kann, gibt es nicht. Stattdessen gibt es eine große Anzahl an Beispielen für Bürgerbegehren die rechtlich scheitern, oft, wenngleich nicht immer, sind solche juristischen Fehler jedoch vermeidbar. "Ein Bürgerbegehren "nach Schema F" wird rechtlich fast immer scheitern", so Rechtsanwalt Dr. Lipinski.
Heidelberg, den 11.06.2025
Rechtsanwalt Dr. Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Eingestellt am 11.06.2025 von Dr. Lipinski
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