<< OVG Berlin-Brandenburg hält Zwangsgelder... ungsrüge eingereicht | Erfolg von Rechtsanwalt Dr. Lipinski... geldandrohung angeordnet >> |
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg wird mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Im Eilrechtsweg verbleibt den Eltern nunmehr nur noch der Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht. Die Sache hat grundsätzliche Bedeutung, da es vorliegend um die Rechtsfrage geht, ob die Be-hörden gegen impf-realistische Eltern Zwangsgelder verhängen dürfen, die zumin-dest in gewissen Konstellationen per Zwangshaft vollstreckt werden können. Hier geht es zum einen um die Frage, wie das einfache Gesetz im Lichte der Verfas-sung ausgelegt werden darf und natürlich auch um die Frage, ob das sog. "Ma-sernschutzgesetz" für den Schulbereich überhaupt verfassungskonform ist."
Den aktuellen Rechtszustand, wonach Zwangsgeldandrohungen gegenüber impf-realistischen Eltern, Lehrern, Schülern und anderen durch das sog. "Masern-schutzgesetz" betroffenen Personen, im Freistaat Bayern grundsätzlich unzu-lässig sind, jedoch in den Ländern Berlin und Brandenburg infolge der hiesigen Eilentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg grundsätzlich zulässig sind, bewer-tet Rechtsanwalt Dr. Lipinski als "auch rechtspolitisch völlig unbefriedigend."
Heidelberg, den 16.04.2024
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 16.04.2024 von Dr. Lipinski
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