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Bayerischer Verfassungsgerichtshof setzt Mindestabstandsgebot im Bereich des Sports vorläufig außer Vollzug - Bundesverfassungsbeschwerde wird eingereicht, soweit der Eilantrag im Übrigen abgelehnt wurde
Hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen, betreffend die Popularklage seines Mandanten gegen die Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, verweist Rechtsanwalt Dr. Lipinski auf den nachfolgenden Internetlink.
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020060901.html
Etwaige juristische Rückfragen von Medienvertretern bitten wir, nur an die hiesige Kanzlei und nicht direkt an den Kläger Herrn Tolzin zu richten.
Heidelberg, den 09.06.2020
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 09.06.2020 von Dr. Lipinski
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