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Baurechtsamt Heidelberg droht "Jinx" erwartungsgemäß eine Nutzungsuntersagungsverfügung an - Stellungnahme- frist bis zum 31.03.2013

Infolge des von Rechtsanwalt Dr. Lipinski gestellten Antrags droht das Heidel- berger Baurechtsamt dem Jinx nunmehr den Erlass einer Nutzungsuntersa- gungsverfügung an. Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat gestern eine Abschrift der Verfügung erhalten."Dem Baurechtsamt kann nicht genug gedankt werden, dass es nunmehr gewillt ist, das geltende Recht konsequent umzusetzen. Mit ziem- licher Sicherheit ist die sich abzeichnende Entscheidung der Behörde eine Grundsatzentscheidung, die auch für andere Lokalitäten in Heidelberg relevant werden könnte. Dies könnte ein (weiterer) wichtiger Schritt für die Entschärfung der seit Jahren bestehenden Lärmproblematik in der Heidelberger Altstadt sein."

Zwar kann die Gegenseite noch bis zum 31.03.2013 Stellung nehmen. "Das wird den Betreibern aber nichts nutzen. Die Internetbilder und -einträge (Aufforderungen, Tanzschuhe mitzubringen; die riesige Musikanlage u.Ä.) sind eindeutig."

Es ist zu begrüßen, dass sich auch die Stadt Heidelberg nunmehr an der neueren Rechtsprechung orientiert, die für das Vorliegen einer Diskothek nicht mehr zwingend eine eigene Tanzfläche voraussetzt.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Mandant begrüßen auch ausdrücklich, dass das Baurechtsamt an einem Tag eigens um 0.00 Uhr eine unangekündigte Kontrolle durchführte und - wenig überraschend - mehrere tanzende Personen feststellen konnte.

Dr. Uwe Lipinski
Rechtsanwalt

Heidelberg, den 09.03.2013



Eingestellt am 09.03.2013 von Dr. Lipinski
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1 Kommentar zum Artikel "Baurechtsamt Heidelberg droht "Jinx" erwartungsgemäß eine Nutzungsuntersagungsverfügung an - Stellungnahme- frist bis zum 31.03.2013":

Am 03.12.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag Herr Lipinski,

9 Monate sind seit der Androhung der Nutzungsuntersagungsverfügung vergangen.

Was ist aus der Sache denn geworden?

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