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Aussetzungen der Verfahren gegen die Studimed SV GmbH erreicht
Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertritt bekanntlich erfolgreich eine Reihe von Mandanten, welche von der Studimed SV GmbH auf Zahlung hoher „Gebühren“ verklagt wurden, ohne dass sie überhaupt ein von der Studimed SV GmbH vermitteltes Studium aufgenommen haben. Die entsprechenden AGB der Studimed SV GmbH, auf die diese sich bei ihren Klagen beruft, waren bereits vom OLG München für unangemessen befunden worden. Dagegen hatte die Studimed SV GmbH Revision beim Bundesgerichtshof als letzter Instanz eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird über diese Frage nunmehr relativ bald mündlich verhandeln. Sollte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG München bestätigen, dürften die meisten der von der Studimed SV GmbH wegen Nichtannahme des Studienplatzes geführten Verfahren allein schon deshalb abgewiesen werden, Letzteres unabhängig davon, dass die von der Studimed SV GmbH eingeklagten Forderungen auch oft aus vielen weiteren Gründen rechtlich kaum vertretbar erscheinen.Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat RA Dr. Lipinski u.a. beim Landgericht Gera das Ruhen des Verfahrens erreicht, der zuvor angesetzte zweite mündliche Verhandlungstermin wurde vom Gericht aufgehoben.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Wir empfehlen jedem Betroffenen, die von der Studimed SV GmbH verlangten Beträge unbedingt rechtlich prüfen zu lassen. Sollte ein Betroffener einen Mahnbescheid oder eine Klage der Studimed SV GmbH erhalten, sollte ungeachtet des laufenden Revisionsverfahrens sofort reagiert werden, insbesondere alle laufenden Fristen unter Kontrolle gehalten werden. Ferner sollten sicherheitshalber auch alle weiteren Einwendungen, im Idealfall sogar bereits zuvor außergerichtlich, geltend gemacht werden.“
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Selbst wenn der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG München wider Erwarten nicht bestätigen würde, können gegen außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen sowie
die entsprechenden Klagen der Studimed SV GmbH im Regelfall weiterhin viele rechtlich plausible Gründe vorgebracht werden, vorausgesetzt, die Fristen werden eingehalten bzw. sind im Zeitpunkt der Beauftragung meiner Kanzlei noch einzuhalten.“Betroffene sollten weiterhin rechtsanwaltliche Hilfe umgehend in Anspruch nehmen, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Selbst wenn der Bundesgerichtshof zu Gunsten der Verbraucher entscheiden sollte, sind Konstellationen denkbar, in denen es anwaltlicher Hilfe bedarf. Bis die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs vorliegen werden, dürften jedoch vermutlich noch 4 bis 5 Monate, u.U. auch länger, vergehen. Betroffene sollten weiterhin rechtsanwaltliche Hilfe umgehend in Anspruch nehmen, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren.“
Heidelberg, den 10.02.2025 Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 10.02.2025 von Dr. Lipinski
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