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Auftrag für die Einreichung einer Menschenrechtsbe- schwerde erteilt – Fall förmlicher Justizverweigerung
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski: „Diese Entscheidung des Bundesverfassungsge- richts stellt ein katastrophales Signal dar. Denn im Ergebnis bedeutet dies, dass Eilentscheidungen selbst über einen längeren Zeitraum durch die Fachgerichte
gar nicht mehr förmlich beschieden werden müssen. Die Fachgerichte könnten dann nach freiem Ermessen, sprich willkürlich, entscheiden, ob überhaupt in der Sache förmlich durch Gericht entschieden wird. Es fällt schwer, in diesem Zu- sammenhang nicht von einer förmlichen Justizverweigerung zu sprechen. Die Sache ist umso unverständlicher als dass mehrere Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe in anderen Bundesländern die wortgleiche Formulie- rungen in ihren Bundesländern zuvor im Eilverfahren aufgehoben hatten und sich meine Mandantinnen hierauf natürlich auch gegenüber dem VGH Kassel hierauf berufen haben.“
Gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird insoweit vor allem eine Verletzung von Art. 6 I EMRK (Verletzung rechtlichen Ge- hörs durch schlichte Untätigkeit) gerügt werden.
Heidelberg, den 18.05.2021
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 18.05.2021 von Dr. Lipinski
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