<< Amtsrichterin verweigert vollständig... wird eingereicht werden | Thüringer Verfassungsgerichtshof kippt... cht verfassungswidrig >> |
Absolutes Alkoholverbot im Freien in Baden-Württem-berg wohl rechtswidrig gewesen – Landesregierung bietet von sich aus Kostenübernahme nach einver- nehmlicher Erledigungserklärung an
Ob die hiesige Antragstellerin auch noch einen Antrag in der Hauptsache stellen wird, gerichtet auf Feststellung, dass das radikal-ausnahmslose Alkoholkon- sumverbot im Freien rechtswidrig gewesen ist, steht noch nicht fest. Dafür könnte sprechen, dass durch die (wohl nur auf den ersten Blick großzügig erscheinende) Kostenübernahmeerklärung durch das Land Baden-Württemberg der VGH Mann- heim im Rahmen der Kostenentscheidung nunmehr noch nicht einmal eine sum- marische Begründung zu den Erfolgsaussichten der Klage in einer (künftigen) Hauptsache abgeben musste. Vermutlich dürfte genau dies die Absicht der Lan- desregierung gewesen sein, um negative Pressemitteilungen
vgl. zur identischen früheren Vorschrift in Bayern z.B. https://www.sueddeutsche.de/bayern/justiz-muenchen-verwaltungsgerichtshof-setzt-alkoholverbot-ausser-vollzug-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210119-99-84898
zu vermeiden.
Heidelberg, den 17.02.2021
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 17.02.2021 von Dr. Lipinski
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.