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18 Jahre alter ungeimpfter Abiturient eines Berliner Internats erhält Zwangsgeldbescheid der Berliner Verwaltung - Ebenso Betretungsverbot für seine Schule angedroht

Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertritt die Interessen eines 18 Jahre alten Berliner Abiturienten, der ein Internat besucht. Er ist ungeimpft, was einerseits auch an Impfschäden innerhalb seiner Familie liegt, andererseits aber auch an einer umfangreichen Befassung mit der Thematik, insbesondere mit dem Thema der statistischen Untererfassung von Impfkomplikationen. Der Fall unterscheidet sich von den meisten Fällen, in denen die Masernkombi-Impfung abgelehnt wird, dadurch, dass der Ungeimpfte sofort einen Zwangsgeldbescheid mit ersatzweiser Zwangshaftandrohung erhalten hat, während in der großen Mehrzahl der Fälle zunächst ein Bußgeldbescheid ergeht. Ein weiterer Unterschied ist, dass im hiesigen Fall, da es sich um einen Internatsschüler handelt, der nächstes Jahr sein Abitur machen will, die Androhung eines Betretungsverbots zugleich den Aufenthaltsort des Schülers zu beenden droht und ihm auf diese Weise die Erlangung des Abiturs verunmöglicht.

Die erste Klage- und Eilantragsbegründung wurde vor wenigen Tagen beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Eine weitere Begründung, in der die Thematik der Untererfassung von Impfschäden nochmals vertieft werden wird, ist in Bearbeitung.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski:"Der Fall zeigt im besonderen Maße auf, wie radikal unverhältnismäßig das politisch leider ganz überwiegend unstreitige sog. "Masernschutzgesetz" bis heute ist und wie radikal die Behörden meinen, das Gesetz vollziehen zu müssen."

Heidelberg, den 09.03.2023

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 08.03.2023 von Dr. Lipinski
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