<< Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis... enken bleiben bestehen | Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hebt... rbot nach Widerspruch auf >> |
Zweite Verfassungsbeschwerde in Sachen Bürger- meisterwahlanfechtung Eppelheim eingereicht
Im Auftrag seines Mandanten Georg S. hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski gestern die zweite Verfassungsbeschwerde gegen den nunmehr vorliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.10.2017, Az. 1 S 2021/17, beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die zweite Verfassungsbeschwerde enthält im Gegensatz zur bereits eingereichten ersten Landesverfassungsbe- schwerde auch eine Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs.
Wann der Verfassungsgerichtshofs entscheiden wird, ist derzeit nicht absehbar.
Heidelberg, den 28.11.2017
Dr. Uwe Lipinski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eingestellt am 28.11.2017 von Dr. Lipinski
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.