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Weiterer Vortrag in Sachen "Bundesnotbremsengesetz" beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Der unverändert nicht beschiedene Eilantrag gegen das - gesamte - "Bundesnot- bremsengesetz" wurde aufgrund der aktuellen medizinischen Entwicklung noch- mals präzisiert. Im Mittelpunkt stand der § 28c BIfSG n.F., der die Bundesregie- rung ermächtigt, durch Rechtsverordnung u.a. geimpfte Personen zu privilegieren. Namentlich durch die neuen Erkenntnisse der japanischen Gesundheitsbehörde, die sehr starke und eindeutige Indizien für die Annahme veröffentlicht hat, dass die mRNA-Nanopartikel nicht wie vom Hersteller behauptet an der Einstichstelle im Muskelgewebe verbleiben, sondern in vielen Fällen hochkonzentriert in die Or- gane gelangen, führt nach hiesiger Auffassung dazu, dass der indirekte Impf- zwang (endgültig) nur noch als verfassungswidrig eingestuft werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Die Norm fordert die Menschen dazu auf, sich (entge- gen allen immer häufiger werdenden, fast täglich zunehmenden Hinweisen auf erhebliche Nebenwirkungen) impfen zu lassen. Bereits die Bezeichnung "Impf- stoff" ist im Hinblick auf die mRNA-Produkte mindestens sehr unpräzise, eben weil es sich insoweit nicht um einen herkömmlichen Impfstoff handelt, sondern um ein ganz neues Verfahren." Wer sich nicht impfen lässt und wer sich nicht mehr oder weniger täglich für die Wahrnehmung alltäglicher Dinge (Schwimm- badbesuche; Familienfeiern; Sport in der Gruppe etc.) testen lassen will, der muss die (unverhältnismäßigen) Maßnahmen noch länger ertragen.

Verfassungsrechtlich zulässig kann ein solcher indirekter Impfzwang, der im Falle von dessen Ablehnung erhebliche Konsequenzen hat, nur zulässig sein, wenn auch das Impfen zumutbar ist. Nicht nur, dass bis heute Langzeitstudien über- haupt fehlen, dass es deutliche Hinweise darauf gibt, dass die Meldepraxis von Impfnebenwirkungen und Impfschäden, zurückhaltend formuliert, noch viel besser und transparenter sein könnte, häufen sich seit Wochen die Impfnebenwirkungen und Impfschäden. Ob Thrombosen, ob Hermuskelentzündungen, ob Erblindun- gen, ob Thrombozytopenie, ob in einigen Fällen auch zeitlich in engen Zusam- menhang zur Impfung stehende Todesfälle, die Berichte in den in- und auslän- dischen Medien haben enorm zugenommen.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Die Angaben der japanischen Gesundheitsbehörde sind extrem besorgniserregend. Ähnlich besorgniserregend ist aber, dass die 17 Regierungen unseres Landes, zumindest bislang, sich mit diesen ernsten Hinwei-sen auf Langzeitschäden noch nicht einmal befassen wollen. Wie man hier ernst-haft noch von einem verfassungsrechtlich zumutbaren Impfangebot sprechen will, ist, gelinde formuliert, äußerst fraglich."

Die Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski hoffen nun auf eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang nächster Woche.

Heidelberg, den 04.06.2021

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 04.06.2021 von Dr. Lipinski
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