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Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt am 29.05.2013 um 11.30 Uhr in Sachen Umwidmungsgenehmigung Segelflug- platz Sinsheim

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt am 29.05.2013 eine Klage eines von der Umwidmung des Sinsheimer Segelflughafens betroffenen Anwohners. Dieser von Rechtsanwalt Dr. Lipinski vertretene Anwohner und Hauseigentümer befürch- tet infolge der am 17.04.2013 vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassenen Genehmigung eine Zunahme des Fluglärms sowie zumindest mittelfristig einen Wertverlust seines Grundstücks. Gerügt werden insbesondere Mängel in der Ab- wägungsentscheidung des Regierungspräsidiums.
Der Erteilung der Genehmigung vom 17.04.2013 durch das Regierungspräsidium gingen heftige Bürgerproteste voraus; über 300 Bürger hatten gegen das Vorha- ben des Flughafens Sinsheims Einwendungen erhoben.

Da die eingereichte Klage aufschiebende Wirkung hat, wurde die vor gut einem Jahr erteilte Genehmigung bislang noch nicht vollzogen.

Heidelberg, den 14.05.2013



Eingestellt am 14.05.2013 von Dr. Lipinski
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