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Stadt Schriesheim schließt wegweisenden Vergleich für die Befreiung von der Reinigungs-, Räum-, Streu- und Schneeräumpflicht
Die Stadt Schriesheim hatte während des gesamten außergerichtlichen Verwal- tungs- und Widerspruchverfahrens noch jeden Vergleich deutlich abgelehnt. Dass die Stadt im gerichtlichen Verfahren nun doch einen Vergleich abgeschlossen hat, dürfte voraussichtlich an der bislang wenig transparenten Befreiungspraxis der Stadt Schriesheim liegen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte daher in einem Hinweisschreiben die Stadt Schriesheim gebeten, mitzuteilen, ob die klägerische Behauptung zutreffend sei, wonach die Räumpflichten auch bei diversen anderen privaten Grundstücken von städtischen Mitarbeitern erfüllt würde. Ferner bat das Gericht "um Benennung einer Person (...), die in einer mündlichen Verhandlung zu einer etwaigen Befreiungspraxis der Stadt Auskunft geben kann".
Es ist sehr wahrscheinlich, dass es die gerichtlichen Hinweise waren, die die Einigungsbereitschaft der Stadt Schriesheim deutlich erhöht hat. Wenn in einer Gemeinde einzelnen privaten Grundstückseigentümern die Räumpflichten von der Gemeinde abgenommen werden, so muss eine etwaige Befreiungspraxis auf sachlichen und transparenten Gründen beruhen. Vermutlich wollte die Stadt Schriesheim nicht, dass die offenbar langjährige Befreiungspraxis einer genauen gerichtlichen Kontrolle unterzogen wird.
Der nunmehr rechtskräftige Vergleich hat jedenfalls für die Gemeinde Schriesheim durchaus eine gewisse Präjudizwirkung. Rechtsanwalt Dr. Lipinski rechnet damit, dass es weitere Anträge in Schriesheim für die Befreiung von der Reinigungs-, Räum-, Streu- und Schneeräumpflicht geben wird. Auch ist es sicher nicht fern- liegend anzunehmen, dass die Befreiungspraxis auch in anderen Gemeinden rechtlich angreifbar ist.
Eingestellt am 08.10.2014 von Dr. Lipinski
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