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Revision gegen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wird eingelegt werden - Das "Kinderwahlrecht" wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig werden

Nach Erhalt der Fax-Fassung der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die das Minderjährigenwahlrecht bei Kommunalwahlen und Regionalwahlen im Ergebnis gebilligt hat, kündigt Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski die Einlegung der vom Gericht zugelassenen Revision an.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Es mutet schon seltsam an, wenn der Verwaltungsgerichtshof das Minderjährigenwahlrecht im Ergebnis damit rechtfertigt, weil im Jahre 1995 in Niedersachsen und im Jahre 2011 eine sog. Sachverständigenanhörung in niedersächsischen Landtag und in der Bremer Bürgerschaft stattgefunden hat, bei denen sich partiell Sachverständige für die "Reform" ausgesprochen haben." Auch wenn eine gründliche Durchsicht des Urteils erst nach der Urlaubsrückkehr von Rechtsanwalt Dr. Lipinski möglich sein wird, ist bereits jetzt festzustellen, dass sich der Verwaltungsgerichtshof offenbar nicht ansatzweise mit der Thematik der kommunalen direkten Demokratie befasst hat, dies, obwohl beide Prozessparteien sich hierzu umfassend schriftlich und auch in der mündlichen Verhandlung geäußert haben. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Kommunal- und regionalpolitische Reife und Beurteilungsfähigkeit hängen jedenfalls auch davon ob, ob man ein Bürgerbegehren initiieren und, da dieses der rechtlichen Zulassung bedarf, als Vertrauensperson auch juristisch verteidigen kann. Dies muss umso mehr gelten als dass die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer mehr ausgebaut wurde. In Baden-Württemberg können sogar u.U. Unterzeichner Vertreter eines Bürgerbegehrens werden, auch wenn sie dies gar nicht wissen oder wünschen, was aus § 21 III 8 GemO folgt.

Im Laufe der voraussichtlich 33. KW werden auf dieser Homepage weitere Informationen veröffentlicht werden.

Heidelberg, den 27.07.2017

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 28.07.2017 von Dr. Lipinski
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