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Landesregierung bestätigt die viel zu frühe Versendung der Briefabstimmungsunterlagen vor der amtlichen Abstim- mungsinformation - Erklärung völlig unhaltbar
Die nachfolgende E-Mailkorrespondenz wird der Öffentlichkeit hiermit zur eigenen Bewertung zur Verfügung gestellt. Lediglich die privaten Daten von Rechtsanwalt Dr. Lipinski wurden entfernt, ferner auch die E-Mail-Adresse der Stabsstellenleiterin, die die nachfolgende Antwort verfasst hat. Nach diesseitiger Einschätzung ist es kein Zufall, dass die viel zu frühe Versendung der Briefabstimmungsunterlagen erst kurz nach Ablauf der Anfechtungsfrist eingeräumt wird.
Von: "Lomba, Niombo (StM)
Gesendet: 18.01.2012 14:25:07
An: UweLipinski
Betreff: WG: Nachricht an die Landesregierung - Abstimmungsinformation
Sehr geehrter Herr Dr. Lipinski,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen, dass Sie erst jetzt von uns eine Antwort erhalten. Aber aufgrund der Vielzahl von E-Mails und Anschreiben sind versehentlich einige Anfragen bisher unbeantwortet geblieben. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gerne möchten wir Ihnen ausführlich auf Ihre Fragen antworten.
Zu 1) Ab wann wurden die Briefabstimmungsunterlagen an die Bürger verschickt?
Die Briefabstimmungsunterlagen wurden ab dem 7. November 2011 durch die Gemeinden an die Bürgerinnen und Bürger verschickt. Weitere Informationen zum Ablauf der Volksabstimmung können Sie der Internetseite des Innenministeriums entnehmen:
http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Volksabstimmung_S_21-Kuendigungsgesetz/259055.html
Zu 2) Ab wann wurde die 16-seitige Abstimmungsinformationsbroschüre an die Haushalte verschickt?
Die Information der Landesregierung wurde in der 46. Kalenderwoche (um den 17.11.2011) an sämtliche Haushalte in Baden-Württemberg per Postwurf versendet. Aufgrund des Zeitdrucks und der hohen Auflage von 5,5 Millionen Exemplaren war dies früher nicht möglich. Da im Volksabstimmungsgesetz von Baden-Württemberg eine Abstimmungsbroschüre ähnlich wie in der Schweiz oder anderen Bundesländern (z. B. Berlin oder Hamburg) nicht vorgesehen ist, war eine Versendung durch die Kommunen gemeinsam mit der Stimmbenachrichtigung nicht durchführbar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage ausreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Staatsministerium Baden-Württemberg
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
+++ Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob der Ausdruck dieser E-Mail erforderlich ist +++
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: UweLipinski
Gesendet: Dienstag, 29. November 2011 12:05
An: Presse_Internet (StM)
Betreff: Nachricht an die Landesregierung
Diese Nachricht wurde über das Kontaktformular des Landesportals baden-wuerttemberg.de gesendet.
Absender:
Name: Dr. Lipinski
Vorname: Uwe
Straße:
PLZ:
Ort:
Land:
e-Mail:
Betreff:
Abstimmungsinformation
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit folgenden Fragen, betreffend die Volksabstimmung zu S21:
1. Ab wann wurden die Briefabstimmungsunterlagen an die Bürger verschickt?
2. Ab wann wurde die 16-seitige Abstimmungsinformationsbroschüre an die Haushalte verschickt?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe Lipinski
Eingestellt am 19.01.2012 von Dr. Lipinski
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