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Lärm in der Altstadt: Anträge auf Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung gegenüber den Betreibern des "Jinx" gestellt

Für seinen Mandanten, der wie fast alle Einwohner der Heidelberger Altstadt unter dem nächtlichen Dauerlärm massiv leiden muss, hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski bei den Heidelberger Behörden zwei Anträge eingereicht: Beim Baurechtsamt wurde beantragt, den Betreibern der Einrichtung "Jinx" die Nutzung als Diskothek zu untersagen. Beim Gewerbeamt wurde zudem beantragt, den Betreibern die Gewerbeerlaubnis zu entziehen.

Aus den einschlägigen Internet- und Facebook-Einträgen geht klar hervor, dass das "Jinx" de facto sehr wohl als Diskothek betrieben wird. Unabhängig hiervon folgt aus der verwaltungsgerichtlichen Judikatur, dass für die Bejahung einer Dis- kothek das Vorliegen eine Tanzfläche ohnehin nicht mehr zwingende Vorausset- zung ist.

Beide Anträge sind ausführlich mit Belegen und Hinweisen auf die Rechtspre- chung der Verwaltungsgerichte versehen. Beide Behörden haben infolge der Anträge eine erneute Prüfung des Sachverhalts zugesichert.

Heidelberg, den 26.02.2013 Gez. RA Dr. Uwe Lipinski



Eingestellt am 26.02.2013 von Dr. Lipinski
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