<< Piratenpartei Rheinland-Pfalz erweitert... . 3 KWG angefoch- ten | Stadt Schriesheim schließt wegweisenden... und Schneeräumpflicht >> |
Klarstellung von RA Dr. Lipinski in Sachen Bürger- begehren gegen das geplante Islamzentrum
teilweise zumindest angedeutet wird, insbesondere auch in den dortigen Kommentaren, ist darauf hinzuweisen, dass dies unrichtig ist.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski wurde am 18.09.2014 von einem Journalisten des Münchener Merkur telefonisch kontaktiert. In einem längeren Telefongespräch mit diesem Journalisten wurde Rechtsanwalt Dr. Lipinski nach seiner rechtlichen Einschätzung befragt. Im anschließend erschienen Artikel des Münchner Merkurs wurde dann eines der Argumente von Rechtsanwalt Dr. Lipinski dargelegt und entsprechend zitiert.
Unrichtig ist, dass Rechtsanwalt Dr. Lipinski von der Stadt München beauftragt worden wäre, die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen.
Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Aufgrund meiner Schwerpunkte (Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Menschenrechtskonvention) kommt es immer wieder mal vor, dass mich Journalisten zu verschiedenen Themen befragen, die einen rechtli- chen Hintergrund haben (vgl. z.B. http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ha&dig=2014%2F07%2F15%2Fa0133&cHash=847f9427e0bdd6ea362fdb8baeb54960)
Solche Anfragen setzen nicht unbedingt ein Mandatsverhältnis voraus. Mir ist nicht bekannt, ob überhaupt und ggf. wer einen Rechtsanwalt beauftragt hat, das besagte Bürgerbegehren gutachterlich auf seine rechtliche Zulässigkeit zu prüfen."
Heidelberg, den 27.09.2014
Rechtsanwalt Dr. Lipinski
Eingestellt am 27.09.2014 von Dr. Lipinski
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.