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Großer Erfolg für Lutz Ronneburg vor dem Verwaltungs- gericht Stuttgart - Bürgermeisterwahl in Weinsberg muss wiederholt werden

Mit heute vorab telefonisch mitgeteiltem Urteilstenor hat das Verwaltungsgericht Stuttgart Herrn Rechtsanwalt Dr. Lipinski mitgeteilt, dass die letzte Bürgermei- sterwahl in der Gemeinde Weinsberg wiederholt werden muss. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Erfahrungsgemäß dauert es mindestens zwei bis drei Wo- chen, bis das schriftliche Urteil vorliegt. Die entsprechende Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom heutigen Tage

vgl. https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/9494608/?LISTPAGE=5597587

berichtet von jedenfalls zwei Verstößen gegen den Grundsatz der Chancengleich- heit.

Ob die Gegenseite nunmehr einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wird, ist derzeit ebenfalls noch nicht klar.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Das Urteil stellt einen großen Erfolg für meinen Man- danten Herrn Lutz Ronneburg dar. Wir freuen uns natürlich sehr. Es ist gut zu wissen, dass die Verstöße gegen elementare Verfassungswerte in unserem Land auch einmal spürbare Konsequenzen haben kann für diejenigen, die diese Ver- stöße zu verantworten haben."

Bislang haben vor allem der Südwestrundfunk, die Heilbronner Stimme sowie die Stuttgarter Zeitung über den juristischen Erfolg berichtet. Die Heilbronner Stimme spricht gar von einem Paukenschlag.

Vgl.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fehler-im-wahlkampf-weinsberger-buergermeisterwahl-ist-ungueltig.7e99a7c6-b2a7-4e6d-9986-1c4a5a605e08.html

https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/weinsbergs-buergermeisterwahl-nach-fehlern-im-wahlkampf-ungueltig;art140897,4520775

https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/muss-die-buergermeisterwahl-in-weinsberg-wiederholt-werden;art140897,4520892

Weitere Informationen werden auf dieser Homepage veröffentlicht, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.

Heidelberg, den 13.08.2021

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 13.08.2021 von Dr. Lipinski
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