Rufen Sie an
06221/6500584

EU-Kommission bestätig die Rechtsauffassung der Popularkläger

In dem beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängigen Popularklagever- fahren gegen das EU-Ausländerstimm- und -eintragsrecht bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden liegt nunmehr eine klare und eindeutige Stellungnahme der EU-Kommission vor. Auf eine entsprechende Anfrage von RA Dr. Lipinski hat ein Vertreter der EU-Kommission klar und eindeutig bestätigt, dass das EU-Recht für die Mitgliedstaaten eben keine juristische Verpflichtung enthält, EU-Auslän- dern das Recht einzuräumen, sich an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu beteiligen. Die Regelung dieser Frage falle in die alleinige Kompetenz der Mit- gliedstaaten.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Damit dürfte eigentlich (endgültig) klar sein, dass es beim Inhalt der Art. 7 II, 12 III BV bleibt, der da klipp und klar lautet: "Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Bayern dürfen an bayerischen Bür- gerbegehren und Bürgerentscheiden teilnehmen!""

Die eindeutige Stellungnahme eines Vertreters der EU-Kommission wird dem- nächst an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verschickt werden. Es ist ungewöhnlich, dass die EU-Kommission die Kompetenzen der Union in einem Sachgebiet restriktiv auslegt. Auch aus diesem Grund ist anzunehmen, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof bei seiner Entscheidung die Stellungnahme besonders würdigen wird.

Heidelberg, den 19.06.2012

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski



Eingestellt am 19.06.2012 von Dr. Lipinski
Trackback

1 Kommentar zum Artikel "EU-Kommission bestätig die Rechtsauffassung der Popularkläger ":

Am 04.07.2012 schrieb Katrin Steudel folgendes:
ch finde die dritte Startbahn richtig und notwendig. Der Flughafen MUC sichert nicht nur Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum, sondern tut auch eine Menge für die Umwelt. Da wird nichte gedankenlos plattgemacht, sondern in die Landschaftsregeneration investiert. Der Flughafen MUC ist auch bei Passagieren beliebt. Ich möchte echt nicht wissen, wieviele der ja so "umweltschützenden" Gegner nach ihrer NEIN-Stimmen auch in diesem Jahr lustig in den Urlaub fliegen.

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben
DAV Fortbildungssiegel