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Bundesverfassungsgericht wird vor Mitte September 2015 sicher nicht über den Fortgang der Verfassungs- beschwerde gegen das sog. "Bestellerprinzip" ent- scheiden.

Aufgrund mehrerer Anfragen von Maklern und Journalisten weist Rechtsanwalt Dr. Lipinski nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht über den Fortgang der Ende April diesen Jahres eingereichten Verfassungsbe- schwerde gegen das sog. „Bestellerprinzip“ aller Voraussicht nach nicht vor Mitte September entscheiden dürfte. Der Grund für diese Annahme ist weiterhin, dass das Bundesverfassungsgericht eine Vielzahl an Ministerien, Behörden und Ver- bänden um Stellungnahme gebeten hat; die entsprechende Frist für diese je- weiligen Stellungnahmen ist weiterhin der 16.09.2015. Auch die Einreichung weiterer Verfassungsbeschwerden durch Beschwerdeführer hat hieran nichts ge- ändert.

Ob im schriftlichen Verfahren oder auf der Grundlage einer mündlichen Verhand- lung entschieden werden wird, wird daher vom Bundesverfassungsgericht frühe- stens im September entschieden werden. Über den weiteren Verlauf der Ange- legenheit wird Herr Rechtsanwalt Dr. Lipinski im Auftrag seines Mandanten Frank Baur aus Weingarten die Öffentlichkeit weiterhin auf dem Laufenden halten. Inte- ressierten Maklern, Mietern, Vermietern und Journalisten wird insoweit empfohlen regelmäßig die Homepage der hiesigen Kanzlei einzusehen.

Heidelberg, den 24.08.2015

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 24.08.2015 von Dr. Lipinski
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