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Bundestagswahl vom 26.09.2021 angefochten – Impf- zwanggegner Hans Tolzin will eine Klärung grundsätz- licher Rechtsfragen erreichen

Im Auftrag seines Mandanten Hans Ulrich Tolzin hat Rechtsanwalt Dr. Lipinski gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom 26.09.2021 beim Wahlprüfungs-ausschuss des Deutschen Bundestags Einspruch eingelegt. Gerügt werden neben den bundesweit bekannten Berliner Wahlfehlern u.a. auch die formelle Verfassungswidrigkeit diverser Normen des Bundeswahlgesetzes. Darüber hinaus werden auch Wahlfehler, die von Privaten im großen Stil begangen worden sind, geltend gemacht. Schließlich werden auch die im Verfahren 1 Bvf 1/21, Be- schluss vom 20.07.2021, vom Bundesverfassungsgericht festgestellten verfas- sungsrechtlichen Fragestellungen thematisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Beschluss unter der Rn. 102 und 111ff ausdrücklich darauf hinge- wiesen, dass eine Nichtigkeitserklärung der Wahl im Falle einer Wahlanfechtung in Betracht kommen würde. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Wir gehen davon aus, dass aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20.07.2020 mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gericht von einem Verfassungsverstoß ausge- hen wird, und zwar sowohl im dortigen abstrakten Normenkontrollverfahren als auch im hiesigen Wahlanfechtungsverfahren."

Heidelberg, den 26.11.2021

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 26.11.2021 von Dr. Lipinski
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