Rufen Sie an
06221/6500584

Berufungszulassungsantrag im Fall der Anfechtung der Eppelheimer Bürgermeisterwahl abgelehnt – Einlegung einer etwaigen Landesverfassungsbeschwerde noch nicht geklärt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute den Antrag auf Zulas- sung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe abgelehnt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nach § 124a V 4 VwGO rechtskräftig.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski:"„Es ist bedauerlich, dass der Verwaltungsgerichtshof die rein formale Argumentation des Verwaltungsgerichts gebilligt hat. Die merk- würdige Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass man sich künftig über etwai- ge Wahlfehler nicht vor der Stimmabgabe beschweren sollte, sondern im Zweifel behaupten sollte, dass einem der Wahlfehler erst nach seiner Stimmabgabe aufgefallen ist. Tut man dies nicht, riskiert man die Unzulässigkeit des Wahlein- spruchs. Dies wird für die Gerichte künftig zweifelsohne der einfachste Weg sein, jedoch ist diese Konsequenz kaum vermittelbar."

Ob gegen diese Entscheidung noch eine Landesverfassungsbeschwerde einge- reicht werden wird, ist derzeit noch offen.

Der Verwaltungsgerichtshof stützt seine Entscheidung ausschließlich auf die aus seiner Sicht gegebene Unzulässigkeit des Wahleinspruchs, die wiederum darin begründet liege, dass der Kläger den aus seiner Sicht gerügten Wahlfehler vor seiner Stimmabgabe gerügt habe.

Heidelberg, den 16.08.2017

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht



Eingestellt am 16.08.2017 von Dr. Lipinski
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben
DAV Fortbildungssiegel