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Kommunales Abgabenrecht

Selbst für Juristen ist das kommunale Abgabenrecht mittlerweile ein nur noch schwer zu überschauendes Rechtsgebiet. Um so mehr ist es für den Bürger de facto ausgeschlossen, selber die Rechtmäßigkeit z.B. eines Erschließungs- beitragsbescheides zu beurteilen. Aber auch für Kommunen wird es immer schwieriger, z.B. eine Beitragssatzung zu erlassen, die einer gerichtlichen Kontrolle im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO standhält.

Die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski ist ihr fachkundiger Ansprechpartner für

  • die rechtliche Überprüfung kommunaler Gebühren- und Beitragssatzungen sowie von Beitragsbescheiden im Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht
  • die gerichtliche Vertretung in Normenkontrollverfahren für Gemeinden und Anwohner
  • die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung von Anliegergemeinschaften
Als Ihr Rechtsanwalt für Abgabenrecht vertrete ich Ihre Interesen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Ihnen ist als Bürger ein Beitragsbescheid zugestellt worden und Sie haben Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit? Sie sind Bürgermeister oder Gemeinderat einer Kommune und wollen eine juristisch „wasserdichte“ Gebühren- oder Beitragssatzung auf den Weg bringen?

Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder per Direktkontakt!


Dr. Uwe Lipinski Telefon: 06221/6500584 eine E-Mail schreiben

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